Handwerksrolle Eintragung
Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) als stehendes Gewerbe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen AnsprechpartnerWelche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Antrag auf Eintragung
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7b Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. § 8 oder § 9 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ort auswählen
Adresse
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
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