Kommunalwahl 2026
in der Samtgemeinde Rosche
Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Bei der Kommunalwahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen und damit über wichtige Themen vor Ort.
Was wird gewählt?
- der/die Samtgemeindebürgermeister/in
- der Samtgemeinderat
- die Gemeinderäte unserer Mitgliedsgemeinden
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich Personen, die
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
- und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde haben.
Wahlleitung:
K. Kottlick (05803 960-19)
stellv. Wahlleitung:
T. Schulz (05803 960-22)
Ihr Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Eine Übersicht über alle Wahllokale befindet sich am Ende der Seite unter dem Punkt "Informationen".
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich in Ihr Wahllokal gehen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Die Briefwahl können Sie auf verschiedenen Wegen beantragen:
- Online über das Formular unter: (LINK FOLGT)
- per Post, indem Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und an die Samtgemeinde Rosche senden.
Nach Antragstellung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.
Persönliche Briefwahl im Bürgerbüro
Sobald die Unterlagen vorliegen (voraussichtlich ab Ende August), können Sie auch direkt im Rathaus in Rosche wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen.
Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mit.
Wenn eine andere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen soll, beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Für Angelegenheiten rund um die Briefwahl ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge
Samtgemeindebürgermeister/in
Informationen, Links etc.
Rund ums Thema Kommunalwahl
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