Samtgemeinde Rosche

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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Inanspruchnahme durch schwerbehinderte Menschen

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.

Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.

Informationen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
    • Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
      • Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
      • Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
      • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
      • bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Welche Gebühren fallen an?

Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fallen Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.

Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS-Online)
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ort auswählen
Adresse

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-

Adresse

Am Waterlooplatz 11

30169 Hannover

ÖffnungszeitenAllgemein
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr


Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung