Samtgemeinde Rosche

  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Helle SeiteDunkle Seite

Kriegsopferversorgung

Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde oder bei persönlicher Abgabe des Antrages der Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten )
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Wehrmachtsentlassungsschein, Soldbuch oder Wehrpass, sofern im Besitz
  • Ggf. Rentenbescheid, sofern Sie bereits früher Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder früheren versorgungsrechtlichen Vorschriften bezogen oder beantragt haben.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Versorgungsleistungen durch die zuständige Stelle beginnen frühestens mit dem Eintritt der Schädigung, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Verletzung gestellt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

Soziales Entschädigungsrecht
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ort auswählen
Adresse

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Braunschweig-

Adresse

Schillstraße 1

38102 Braunschweig

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8:30 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung