Samtgemeinde Rosche

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Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.

Ansprechpartner
Frau Elfie Joswig
Vorzimmer Betriebsleitung
1.5
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Unterstützende Institutionen

Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbraucherzentrale Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Abfallwirtschaftsbetrieb

Adresse

Wendlandstraße 8

29525 Uelzen

Parkplätze
Parkplatz:

Anzahl: 6

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 2

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