Wohngeld erstmalig beantragen
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Mit den nachstehenden Link können Sie in wenigen Schritten eine Wohngeldprobeberechnung für den Bereich der Hansestadt Uelzen durchführen lassen. Am Ende erhalten Sie die Information, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Es fallen keine Gebühren an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
BMWSB - Wohngeld
BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hansestadt Uelzen - Abteilung Wohnungswesen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Wohngeld:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
jeweils 08.00 - 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Wohnungswesen:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung