Samtgemeinde Rosche

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Wohngeld erstmalig beantragen

Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

An wen muss ich mich wenden?

Mit den nachstehenden Link können Sie in wenigen Schritten eine Wohngeldprobeberechnung für den Bereich der Hansestadt Uelzen durchführen lassen. Am Ende erhalten Sie die Information, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.

Wohngeldrechner der Hansestadt Uelzen

Voraussetzungen
  • Sie sind Mieterin oder Mieter
    • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
    • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
BMWSB - Wohngeld
BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ort auswählen
Adresse

Hansestadt Uelzen - Abteilung Wohnungswesen

Adresse

Herzogenplatz 2

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenAufgrund der Corona-Pandemie ist ein freier Zutritt zu den normalen Öffnungszeiten nicht möglich. Sofern Ihr Anliegen nicht schriftlich oder telefonisch bearbeitet werden kann, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

Wohngeld:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
jeweils 08.00 - 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Wohnungswesen:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 6

Parkplatz:

Anzahl: 73

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