Samtgemeinde Rosche

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Tierveranstaltung-Genehmigung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Frau A. Bruch
Verwaltung
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

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Adresse

Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr