Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig
Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
An wen muss ich mich wenden?
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Voraussetzungen
Grad der Behinderung mindestens 50 %
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Passfoto
- Nachweis zum Grad der Behinderung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
Was sollte ich noch wissen?
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.
Internetseite des LandesamtesKontaktformular
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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Adresse
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-
Adresse
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
ÖffnungszeitenAllgemein
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr
Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr
Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
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