Samtgemeinde Rosche

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Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig

Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Voraussetzungen

Grad der Behinderung mindestens 50 %

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles Passfoto
  • Nachweis zum Grad der Behinderung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.
Internetseite des Landesamtes
Kontaktformular
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ort auswählen
Adresse

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-

Adresse

Am Waterlooplatz 11

30169 Hannover

ÖffnungszeitenAllgemein
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr


Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung