Samtgemeinde Rosche

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Außenwerbung: Genehmigung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Übersicht der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen
Ansprechpartner
Herr G. Gutschke
Bauberatung
2/131
0581 82-435
Herr D. Kanwischer
Bauberatung
2/133
0581 82-435
Frau S. Krause
Bauberatung
2/131
0581 82-435
Frau J. Wenck
Bauberatung
2/135
0581 82-435
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.

Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.

Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.

Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag und Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr

Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 0

Parkplatz:

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