Samtgemeinde Rosche

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Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

Ansprechpartner
Frau Helms
0/219
0581 82-441
Frau Schröder
0/219
0581 82-441
Voraussetzungen
  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Führerscheinstelle

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 0

Parkplatz:

Anzahl: 0

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