Samtgemeinde Rosche

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Registrierung von Personen für die erwerbsmäßige Aalfischerei in niedersächsischen Gewässern

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).

Merkblatt zur erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen
Verfahrensablauf
  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (je nachdem, ob Sie in Küsten- oder Binnengewässern fischen)
  • Sie grenzen das Fischfanggebiet ein.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.
An wen muss ich mich wenden?

Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei

Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der ersten Aalfischerei

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am
23.01.2024