Samtgemeinde Rosche

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Jahresmeldung über Aalfang in Küsten- und Binnengewässern abgeben

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den Niedersächsischen Küsten- oder Binnengewässern fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die zuständige Behörde.

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Küstengewässer: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Binnengewässer: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei

Voraussetzungen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der zuständigen Behörde vorgegebenen Muster vornehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden. 

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Binnengewässern
Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Küstengewässern
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz