Samtgemeinde Rosche

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Anerkennung von in der DDR erworbener Lehrbefähigung beantragen

Sie können die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehrbefähigung auch außerhalb eines Einstellungsverfahrens beantragen.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder deren Ablehnung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

Voraussetzungen

Sie haben eine Lehrbefähigung in der ehemaligen DDR erworben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
  • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
  • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,
  • weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

Sofern Sie als Lehrkraft in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst eingestellt werden möchten, können Sie sich unter folgenden Internetseiten über die erforderlichen Unterlagen informieren:

Für den Schuldienst
Für den Vorbereitungsdienst
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium