Brütereien
Wenn Sie innergemeinschaftlich mit Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
§ 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
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