Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Bei Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitarbeitskräfte und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro im Jahr, welche die Grundversorgung der ländlichen Bevolkerung sicherstellen, handelt es sich um Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
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