Samtgemeinde Rosche

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Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen

Besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen, das gekündigt werden soll, dann benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Fachlich freigegeben am
24.10.2018