Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.
- vollständiger Name des Betreibers
- Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
- falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
- Vor- und Nachnamen und
- Kopie der Stellvertretungserlaubnis
- das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
- das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
- die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.
Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landkreis Uelzen - Ordnungsamt
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
abweichende Öffnungszeiten:
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung
Ausländerbehörde
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
oder Termin nach Absprache