Samtgemeinde Rosche

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Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige

Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
 

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Voraussetzungen

Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • vollständiger Name des Betreibers
  • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
  • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
    • Vor- und Nachnamen und
    • Kopie der Stellvertretungserlaubnis
  • das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
  • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
  • Ort und Zeit der Veranstaltung,
  • vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
  • die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Ordnungsamt

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

abweichende Öffnungszeiten:

Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung

Ausländerbehörde
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr

oder Termin nach Absprache
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

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Parkplatz:

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