Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
- Betriebskonzept
- weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landkreis Uelzen - Ordnungsamt
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
abweichende Öffnungszeiten:
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung
Ausländerbehörde
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
oder Termin nach Absprache