Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fachlich freigegeben am
28.07.2017
Parkplätze