Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt
Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,
- wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
- wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
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