Samtgemeinde Rosche

  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Helle SeiteDunkle Seite

Vertretung für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium