Samtgemeinde Rosche

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Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage

Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Adresse

Landkreis Uelzen - Kfz-Zulassungsstelle

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag : 8.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch : 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag : 8.00 - 12.00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag : 8.00 - 11.30 Uhr
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