Samtgemeinde Rosche

  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Helle SeiteDunkle Seite

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport