Samtgemeinde Rosche

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Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch:

  • die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre,
  • die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
  • die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume mit Badewanne oder Dusche oder mit Toilette,
  • der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen, ausgenommen Hochhäuser, und der im Anhang genannten Teile baulicher Anlagen,
  • die Instandhaltung baulicher Anlagen.

Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Genehmigung bzw. Mitteilung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden.

Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
§ 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Anfrage nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen
Ansprechpartner
Herr G. Gutschke
Bauberatung
2/131
0581 82-435
Herr D. Kanwischer
Bauberatung
2/133
0581 82-435
Frau S. Krause
Bauberatung
2/131
0581 82-435
Frau J. Wenck
Bauberatung
2/135
0581 82-435
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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Adresse

Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag und Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr

Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
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