Samtgemeinde Rosche

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Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten

Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten im Sinne der § 64 bis 66 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zulassen.

§§ 64 bis 66 Gewerbeordnung (GewO)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
  • evtl. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können im Herkunftsstaat ausgestellte Unterlagen verwendet werden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

§ 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO)
§ 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Adresse

Hansestadt Uelzen - Abteilung Ordnungs- und Gewerbewesen

Adresse

Herzogenplatz 2

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenDerzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie kein freier Zugang zum Rathaus der Hansestadt Uelzen. Für ein konkretes Anliegen, welches nicht schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, ist die telefonische Vereinbarung eines Termines erforderlich (s. hierzu unter: www.hansestadt-uelzen.de/erreichbarkeit). Die Allgemeinen Öffnungszeiten gelten derzeit nicht. Wir bitten um Verständnis.

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Anzahl: 6

Parkplatz:

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