Samtgemeinde Rosche

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Ortsverzeichnis Deutschland (nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX)

Sie möchten ein Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX) durchführen lassen und wissen nicht, welches Versorgungsamt bzw. welche Landessozialverwaltung für Sie örtlich zuständig ist? Hier finden Sie Hilfe.

http://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12&_psmand=2