Samtgemeinde Rosche

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Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II

Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Bei der zuständigen Stelle können Sie daher eine einmalige Leistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind. Eine Unterstützungsleistung kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn Sie die nötigen Kosten nicht vollständig aus Ihren eigenen Mitteln aufbringen können.

Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (SGB II)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ansprechpartner
Frau H. Bartelt
Amtsleitung
0581 82-429
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am
27.06.2011
Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Sozialamt

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

Öffnungszeitenabweichende Servicezeiten Sozialamt:
Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
Parkplätze
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