Samtgemeinde Rosche

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Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D

Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

  • Klassen C1, C1E:
    • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
    • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
  • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpartner
Frau Helms
0/219
0581 82-441
Frau Schröder
0/219
0581 82-441
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
    • ab dem 50. Lebensjahr:
      • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
        • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
§ 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung(FeV)
§ 12 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Welche Gebühren fallen an?
nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebühr: 42,60 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

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Adresse

Landkreis Uelzen - Führerscheinstelle

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
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