Samtgemeinde Rosche

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Sachverständigenwesen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung beim handwerkl. Prüfverband/Handwerksorganisation

Zu den Aufgaben der Handwerkskammern gehört es, Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen. Hierzu muss von den Sachverständigen die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen werden. Rechtliche Grundlage ist die jeweilige Sachverständigenordnung der Bestellungskörperschaft. Ergänzend gelten die Regelungen der §§ 36, 36a Gewerbeordnung (GewO).

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für das Amt eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen in der Regel zunächst ein persönliches Gespräch, der Besuch eines Grund- und Aufbauseminars zur Sachverständigentätigkeit nebst Test sowie eine gesonderte Fachkundeüberprüfung (in den meisten Fällen durch den zuständigen Fachverband), für die sich der Bewerber anmelden muss. Im Bewerbungsverfahren werden die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie die besondere Sachkunde im jeweiligen Fachgebiet geprüft, d.h. erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Die Handwerkskammer überprüft vor Beginn und auch während der Dauer der gutachterlichen Tätigkeit die Eignung und die Sachkenntnis der von ihr bestellten Experten.