Jagderlaubnis: Mitteilung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ort auswählen
Adresse
Landkreis Uelzen - Ordnungsamt
Adresse
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
abweichende Öffnungszeiten:
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung
Ausländerbehörde
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
oder Termin nach Absprache
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
abweichende Öffnungszeiten:
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung
Ausländerbehörde
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
oder Termin nach Absprache
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