Samtgemeinde Rosche

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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung ohne Wertmarke

Um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke benötigt. Das Beiblatt wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.

Voraussetzungen
  • Fahrzeug ist für schwerbehinderte Personen zugelassen
  • Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl) sind
    • kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben
  • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind
    • kann neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt eingeräumt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Behindertenausweises.

Was sollte ich noch wissen?

Fragen zum Thema "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter" können über folgendes Kontaktformular gestellt werden:

Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ort auswählen
Adresse

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-

Adresse

Am Waterlooplatz 11

30169 Hannover

ÖffnungszeitenAllgemein
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr


Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung