Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnismit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 38,00 Euro
Gebühr: 38,00 Euro
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Gebühr: 13,00 Euro
Gebühr: 13,00 Euro
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 42,60 Euro
Gebühr: 42,60 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Adresse
Landkreis Uelzen - Führerscheinstelle
Adresse
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
ÖffnungszeitenMontag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
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