Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten bezogen auf einen
- inländischen OGAW oder
- inländischen AIF.
Verfahrensablauf
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag
- Senden Sie ihn per Post, E-Mail oder Fax an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Voraussetzungen
Sie verwalten inländische OGAW oder inländische AIF.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 190,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Sie gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Parkplätze