Schulungsveranstalter für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
Parkplätze
§ 3 Absatz 1Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)