Samtgemeinde Rosche

  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Helle SeiteDunkle Seite

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe

Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am
13.03.2018