Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Adresse
Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Adresse
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag und Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
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