Samtgemeinde Rosche

  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Helle SeiteDunkle Seite

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall

Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über

  • den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
  • die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
  • die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.

Ansprechpartner
Herr A. Krüger
Amtsleiter
2/219
0581 82-489
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Umweltamt

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 0

Parkplatz:

Anzahl: 0

Fahrplanauskunft