Samtgemeinde Rosche

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Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen für Betriebe unter Bergaufsicht: Erteilung

Erfordert die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, wird dafür eine Erlaubnis benötigt. Zur öffentlichen Sicherheit und zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Dritter erfolgt eine Prüfung der Voraussetzungen.

Betriebe, die nicht im Bereich der Bergaufsicht tätig sind, beachten bitte die Leistung "Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen: Erteilung".

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Voraussetzungen
  • natürliche oder juristische Person
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • persönlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
  • Nachweis spezieller Fachkunde
  • ggf. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse des vorgesehenen Verwendungsortes
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Zuverlässigkeit, Sachkunde und persönlichen Eignung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 29.1.2 an.

Gebühr: 150,00 - 300,00 Euro
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt.

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag auf Erlaubnis ist von Ihnen für einzelne Tätigkeiten zu beantragen und die Art der explosionsgefährlichen Stoffe konkret zu beschreiben.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Adresse

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen

Adresse

Veerßer Straße 53

29525 Uelzen