Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen für Betriebe unter Bergaufsicht: Erteilung
Erfordert die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, wird dafür eine Erlaubnis benötigt. Zur öffentlichen Sicherheit und zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Dritter erfolgt eine Prüfung der Voraussetzungen.
Betriebe, die nicht im Bereich der Bergaufsicht tätig sind, beachten bitte die Leistung "Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen: Erteilung".
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen- natürliche oder juristische Person
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- persönlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
- Nachweis spezieller Fachkunde
- ggf. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse des vorgesehenen Verwendungsortes
- Nachweis der Zuverlässigkeit, Sachkunde und persönlichen Eignung
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 29.1.2 an.
Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt.
Der Antrag auf Erlaubnis ist von Ihnen für einzelne Tätigkeiten zu beantragen und die Art der explosionsgefährlichen Stoffe konkret zu beschreiben.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen
Veerßer Straße 53
29525 Uelzen