Samtgemeinde Rosche

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Gesellenprüfung Teil I

Bei einer Gesellenausbildung mit zweigeteilter Gesellenprüfung (gestreckter Gesellenprüfung) findet die erste Teilprüfung nach teilweise absolvierter Ausbildungszeit mit zeitlichem Abstand zur zweiten Teilprüfung statt. Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform. Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden.

Für Teil 1 benötigen Sie eine gesonderte Zulassung.

Das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung ist für Lehrlinge (Auszubildende) gebührenfrei, da die Gebühren vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.