Samtgemeinde Rosche

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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Ansprechpartner
Frau H. Bartelt
Amtsleitung
0581 82-429
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.

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Adresse

Landkreis Uelzen - Sozialamt

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

Öffnungszeitenabweichende Servicezeiten Sozialamt:
Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
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