Samtgemeinde Rosche

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Veranstaltung: Anzeige

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Ansprechpartner
Herr G. Gutschke
Bauberatung
2/131
0581 82-435
Herr D. Kanwischer
Bauberatung
2/133
0581 82-435
Frau S. Krause
Bauberatung
2/131
0581 82-435
Frau J. Wenck
Bauberatung
2/135
0581 82-435
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag und Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr

Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 0

Parkplatz:

Anzahl: 0

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