Veranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Formulare
Antrag auf Zulassung von Ausnahmen für die vorübergehende Nutzung von Gebäuden bzw. Räumen für Veranstaltungen gemäß § 47 Nds. Versammlungsstättenverordnung
Erklärung des/der Betreibers/in und ggf. des/der Veranstalters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Erklärung des/der Elektro-Meisters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Erklärung des/der Sachkundigen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Erklärung des/der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO)Gaststättengesetz (GastG)
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
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Adresse
Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Adresse
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag und Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
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