Bauaktenarchiv
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Auch der Landkreis Uelzen hält eine Bauaktenarchiv zur Einsichtnahme vor.
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Akteneinsichten in Bauakten beim Landkreis Uelzen sind grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie rechts unter "Wichtige Informationen zum Thema" unter dem Feld "Formulare". Beantragte Akteneinsichten sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.