Samtgemeinde Rosche

  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Helle SeiteDunkle Seite

Bauaktenarchiv

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Ansprechpartner
Frau A. Müller
Verwaltung
2/124
0581 82-435
N.N.
Bauaktenarchiv
0581 82-435
An wen muss ich mich wenden?

Auch der Landkreis Uelzen hält eine Bauaktenarchiv zur Einsichtnahme vor.

Ansprechpartner
Frau A. Müller
Verwaltung
2/124
0581 82-435
N.N.
Bauaktenarchiv
0581 82-435
Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Akteneinsichten in Bauakten beim Landkreis Uelzen sind grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie rechts unter "Wichtige Informationen zum Thema" unter dem Feld "Formulare". Beantragte Akteneinsichten sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag und Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
8.00 - 12.00 Uhr

Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 0

Parkplatz:

Anzahl: 0

Fahrplanauskunft