Samtgemeinde Rosche

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Gründung eines Vereins: Beratung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Adresse

Amtsgericht Uelzen

Adresse

Fritz-Röver-Straße 5

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr /
(Beratungshilfe kann nur Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr beantragt werden)