Schwerbehindertenangelegenheiten
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
An wen muss ich mich wenden?
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Ort auswählen
Adresse
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-
Adresse
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
ÖffnungszeitenAllgemein
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr
Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr
Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
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