Samtgemeinde Rosche

  • Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Helle SeiteDunkle Seite

Obdachlosenhilfe

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Ort auswählen
Adresse

Hansestadt Uelzen - Abteilung Wohnungswesen

Adresse

Herzogenplatz 2

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenAufgrund der Corona-Pandemie ist ein freier Zutritt zu den normalen Öffnungszeiten nicht möglich. Sofern Ihr Anliegen nicht schriftlich oder telefonisch bearbeitet werden kann, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

Wohngeld:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
jeweils 08.00 - 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Wohnungswesen:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 6

Parkplatz:

Anzahl: 73

Fahrplanauskunft