Samtgemeinde Rosche

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Heimbetreuung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.

Ansprechpartner
Frau H. Bartelt
Amtsleitung
0581 82-429
Frau R. Dittmer
0581 82-77296
Frau K. Kohrs-Born
0581 82-429
Ort auswählen
Adresse

Landkreis Uelzen - Sozialamt

Adresse

Albrecht-Thaer-Straße 101

29525 Uelzen

Öffnungszeitenabweichende Servicezeiten Sozialamt:
Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 0

Parkplatz:

Anzahl: 0

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