Heimbetreuung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.
Ansprechpartner
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Adresse
Landkreis Uelzen - Sozialamt
Adresse
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Öffnungszeitenabweichende Servicezeiten Sozialamt:
Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
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