Behinderung Beratung
Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und FamilieNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag
und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr
Orthopädische Versorgungsstelle
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung