Baumfällgenehmigung Erteilung
Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Baumschutzsatzung
Rechtsgrundlage
Für den Bereich der Hansestadt Uelzen gilt eine Baumschutzsatzung:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ort auswählen
Adresse
Hansestadt Uelzen - Abteilung Grünflächen und Umwelt
Adresse
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
ÖffnungszeitenDerzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie kein freier Zugang zum Rathaus der Hansestadt Uelzen. Für ein konkretes Anliegen, welches nicht schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, ist die telefonische Vereinbarung eines Termines erforderlich (s. hierzu unter: www.hansestadt-uelzen.de/erreichbarkeit). Die Allgemeinen Öffnungszeiten gelten derzeit nicht. Wir bitten um Verständnis.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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