Samtgemeinde Rosche

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Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse beantragen

Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

Teaser

Wenn Sie feststellen, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse  falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Rücknahme eines Bescheids erreichen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie bei der KSK formlos einen Antrag
    • Erklären Sie der KSK, warum der betroffene Bescheid fehlerhaft ist.
  • Die KSK prüft den Vorgang.

Mögliche Ergebnisse Ihres Antrags auf Rücknahme:

  • Der Ausgangsbescheid kann nicht zurückgenommen werden und es bleibt bei der ursprünglichen Entscheidung.
  • Die KSK nimmt den Ausgangsbescheid zurück und trifft eine neue Entscheidung
  • Abhängig vom Sachverhalt ist es möglich,
    • dass Sie von der KSK eine Erstattung von Beiträgen oder Abgabezahlungen erhalten oder
    • dass die KSK Beiträge oder Abgabezahlungen von Ihnen nachfordert.
  • In jedem Fall erhalten Sie von der KSK einen Bescheid.

Die KSK nimmt einen Bescheid ohne einen Antrag von Ihnen zurück, wenn sie selbst einen Fehler oder falschen Sachverhalt feststellt.

Voraussetzungen
  • Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
  • Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Monate

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am
19.11.2021