Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Auf Ihren Antrag werden im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft soweit durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden.
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, Änderungen vorzunehmen (Repowering), können Sie hierfür bei der zuständigen Behörde Erleichterungen bei der Genehmigung beantragen.
Um eine Änderungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch (z.B. mit dem Antragsstellungsprogramm ELiA) erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.
Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern
Ergänzender Änderungsantrag
Die Gebühr ist von den Errichtungskosten abhängig.
Es gibt keine Fristen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: schriftlich oder elektronisch
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Widerspruch
- Klage
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz